Vorstellungsgespräch - auf welche Fragen muss ich mich vorbereiten?

Aus diesem Grund gilt einmal mehr die Erfolgsformel: „Sei du selbst!“ Denn auch wenn man versucht, im Vorstellungsgespräch eine komplett andere Seite von sich zu zeigen und Antworten gibt, die nicht wirklich der Realität entsprechen, wird spätestens im Arbeitsalltag irgendwann die Maske fallen. Auf Dauer kann sich niemand wirklich verstellen!


W-Fragen als Gesprächstreiber

Um einen Blick hinter die Fassade der Bewerbung zu bekommen, werden von den Personalern sowohl offene (W-Fragen: Wer/Wie/Was etc.) als auch geschlossene Fragen (Ja-/Nein-Antworten) gestellt, wobei die offenen Fragen während dem Gespräch überwiegen. Geschlossene Fragen werden hingegen fast ausschließlich zur Faktenüberprüfung eingesetzt.

Mit Hilfe der W-Fragen soll der Redefluss gesteigert und somit die Gesprächsentwicklung gefördert werden. Hier können zum einen Suggestivfragen zum Einsatz kommen, die das Gespräch in eine bestimmte Richtung lenken sollen (z. B. Wie gehen Sie mit schwierigen Kollegen/Kolleginnen um?) und zum anderen Projektivfragen, mit denen man in eine andere Rolle hineinprojiziert („Wie würden Sie als Teamleiter/in entscheiden?“) wird.

Darüber hinaus, können aber auch Fangfragen oder provokative Fragen gestellt werden, auf die man ruhig und überlegt antworten sollte, warum man fachlich und persönlich für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Beispiele hierfür wären: “ Was hebt Sie von anderen Bewerber/innen ab?“  oder „Haben Sie überhaupt Lust zu arbeiten?“. Diese Art von Fragen soll Rückschlüsse auf die Motivation, die persönlichen Werte, die beruflichen Ziele, die Arbeitsweise und den potenziellen Mehrwert des/der Bewerber/in zulassen.


Die fachliche Qualifikation

Das fachliche Know-how wurde bereits detailliert im Rahmen der schriftlichen Bewerbung gescreent und stellt bis zu diesem Zeitpunkt den Hauptgrund für die Einladung zum Vorstellungsgespräch dar. Dennoch sollte man sich auf folgende Fragen gut vorbereiten:

Welche beruflichen Stationen haben Sie bisher hinter sich?

Was haben Sie in der Zeit dazwischen gemacht? (Falls es Lücken im Lebenslauf gibt!)

Wie hat Ihr Arbeitsalltag während Ihrer letzten beruflichen Tätigkeiten ausgesehen?

Wie gut sind sie mit folgenden Programmen/Tools vertraut?


Die Persönlichkeit als Erfolgsfaktor!

Die Personaler versuchen während des Vorstellungsgespräches nun bewusst die Persönlichkeit und die Arbeitsweise der Bewerber/innen kennenzulernen. Das Ziel dahinter ist ganz klar: der/die zukünftige neue Mitarbeiter/in soll optimal in das Team und in das Unternehmen passen!

Um Rückschlüsse auf die persönliche Qualifikation, die Persönlichkeit und die Motivation der Bewerber/innen zu erhalten, werden vorrangig folgende Fragen gestellt:

„Welche sind Ihre 3 größten Stärken und Schwächen?“ Oder anders ausgedrückt: Was könnten andere an Ihnen kritisieren?“ bzw. „Was schätzen andere besonders an Ihnen?“ (Hier bitte keine gewünschten Fähigkeiten aus dem Stelleninserat als Schwäche nennen!)

„Was war bisher Ihre größte Herausforderung in Ihrem Arbeitsleben?“ (Wie geht man damit um und werden Probleme frühzeitig erkannt?)

„Wie würden Sie sich selbst beschreiben?“  (Heben Sie Ihre Stärken bewusst hervor!)

„Was machen Sie in Ihrer Freizeit?“ (Gruppensport zeigt von Teamgeist, Beherrschen eines Instrumentes zeigt von Kreativität etc.)

„Wo sehen Sie sich in 3 Jahren?“ (Sieht der/die Bewerber/in die berufliche Weiterentwicklung im eigenen Unternehmen?)

„Warum haben Sie sich genau für diese Stelle beworben?“ (Ihre bisherigen Erfahrungen haben Sie dorthin gebracht, wo Sie jetzt persönlich und fachlich stehen. Im neuen Job können Sie diese Fähigkeiten nutzen, um das Unternehmen weiterzubringen.)


Diskriminierung unerwünscht!

Es versteht sich von selbst, dass sehr persönliche Fragen zu Schwangerschaft/Kinderwunsch, sexueller Orientierung, Behinderungen, Religion, Politische Parteizugehörigkeit, Vermögensverhältnisse und Gesundheitszustand tabu sind und von dem/der Interviewpartner/in nicht gestellt werden dürfen. Der Grund dafür ist, dass dem/der Bewerber/in daraus Nachteile entstehen könnten, was wiederum einer Diskriminierung gleichkommt. Die gesetzliche Grundlage zur Diskriminierung bildet das Gleichbehandlungsgesetz.

Dem/Der Bewerber/in steht es frei auf diese Fragen zu antworten. Auf jeden Fall kann man auf deren Unzulässigkeit hinweisen und entweder gar nicht oder mit Humor antworten („Ich wusste gar nicht, dass dies eine Anforderung für diese Stelle ist! Das muss ich wohl in der Stellenausschreibung überlesen haben!)


Quellen (31.03.2022):

https://www.karriere.at/blog/fragen-vorstellungsgespraech.html

https://karrierebibel.de/bewerbungsfragen/

https://www.stellenmarkt.de/karrieremagazin/interviewfragen 

https://www.jobworld.de/bewerbungstipps/vorstellungsgespraech/provokative-frage.htm 

https://www.absolventa.de/karriereguide/gespraech/vorstellungsgespraech-fragen 

https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht 


Autor: Judith Miksits

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